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Saturday, March 09, 2019

Rundschreiben ABDRECO GmbH Juli 2014 Sehr geehrter stiller/stille Gesellschafter/in, wie Sie sicherlich aus den Medien entnommen haben, hat der in den USA anhängige Rechtsstreit zwischen den sog. vulture funds (NML, Aurelius u.a.) einen für die Anleger überaus positiven Ausgang genommen.

Rundschreiben ABDRECO GmbH Juli 2014
Sehr geehrter stiller/stille Gesellschafter/in,
wie Sie sicherlich aus den Medien entnommen haben, hat der in den USA anhängige
Rechtsstreit zwischen den sog. vulture funds (NML, Aurelius u.a.) einen für die
Anleger überaus positiven Ausgang genommen.
Der Supreme Court der USA hat die Revision der Republik Argentinien
zurückgewiesen, wodurch die Urteile der unteren Instanzen, hier insbesondere das
Urteil des Richters Thomas Griesa aus 2012 samt der darin enthaltenen injunctions,
rechtswirksam geworden ist.
Ohne hierzu auf die einzelnen rechtlichen Details zu sehr einzugehen, bedeutet
dieses Urteil, dass die Republik Argentinien die sog. Hoidout-Schulden (unter
anderen unsere Anleihen) exakt so zu bedienen hat, wie z.B. die Umtauschbonds
der Jahre 2005 und 2010.
Unsere Ausgangslage hat sich dadurch ganz nachhaltig verbessert, dass wir unsere
Forderungen gegen die Republik Argentinien am Ende doch noch realisieren
können.
Im Zuge dieses Urteils aus den USA sind auch die Kurse unserer sog. Altbonds
dramatisch gestiegen. Teilweise notieren diese Anleihen bereits um die ca. 90% .
Dies ist höchst erfreulich.
Im Zuge dieser Entwicklung ist nach unseren Gesprächen mit einigen Anlegern bei
manchen die Überlegung aufgekommen , unter Umständen die Anleihen bzw.
Teilbestände zu verkaufen.
Angesichts der Kursentwicklung ein absolut nachvollziehbarer und bedenkenswerter
Gedanke.
Auf Grund dessen hat sich die ABDRECO GmbH entschlossen, zu diesem Zeitpunkt
für ihre stillen Gesellschafter die Voraussetzungen für einen solchen etwaigen
Verkauf zu treffen.
Auf Grund einer internen Anweisung der Clearstream Banking AG an die
Depotbanken ist eine Wiedereinlieferung bereits ausgelieferter Einzelurkunden
(=effektive Stücke) nur unter Einhaltung verschiedener Regularien und
Voraussetzungen möglich. Unter anderen gehört hierzu die Vorlage einer
beglaubigten Abschrift unseres vor dem LG Frankfurt bzw. OLG Frankfurt erstrittenen
Zahlungsurteils.
Die ABDRECO GmbH bzw. Herr Rechtsanwalt Heichele ist ausserdem auch schon
von verschiedenen Interessenten (u.a. grosse international tätige
Anlagegesellschaften/Fonds) kontaktiert worden, welche starkes Interesse an einem
Kauf unserer Anleihen gezeigt haben.
Dies und die aktuelle Entwicklung in den USA gibt Hoffnung zu der Annahme, dass
die Kurse der Anleihen in Erwartung eines höheren Vergleichsangebots der Republik
Argentinien eventuell noch weiter steigen könnten.
Eine Sicherheit hierfür gibt es jedoch nicht.
Sollten Sie daher Interesse an einem eventuellen Verkauf Ihrer Anleihen haben, so
bitten wir um möglichst kurzfristige Mitteilung.
Die ABDRECO GmbH erlaubt sich abschliessend klarzustellen , dass diese
Informationen kein Rat zum Verkauf oder zum Halten der Anleihen darstellt.
Jeder stille Gesellschafter muss hierüber eine eigenverantwortliche
Investitionsentscheidung treffen.
Friedberg, 11.07.2014
Jakob Heichele, Geschäftsführer
A3DRECÜ GmbH

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