Hier könnte man in die internationalen Zahlungsströme zur Bedienung der Umschuldungsbonds in EUR (die mehrmals im Jahr fliessen - wenns beim ersten mal nicht klappt kann wenige Wochen der nächste Zugriffsversuch gestartet werdem) // der Anwalt muss aber was von internationalem Zahlungsrecht und von Luxemburger ZPO verstehen...
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