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Tuesday, January 08, 2019

Dr. Speichele

Ungelesener Beitragvon jack » Di 8. Jan 2019, 16:35
Nach reiflicher Abwägung hat sich mein Mandant (selbst Jurist) dazu entschlossen, die Berufung weiter zu betreiben.
Dafür gebührt ihm grösster Respekt und auch Dankbarkeit anderer betroffener Anleger mit demselben Problem der Verjährung.

Wir sind beide der Meinung, dass der BGH in seinem Beschluss die Frage des Moratoriums eines Staates in nicht erschöpfender Weise behandelt hat. Die spezielle Problematik eines solchen Moratoriums und wie es unter der übrigen Rechtsprechung zur Anerkennung einer Forderung zu bewerten ist, beurteilen wir anders.

Die Chancen sind natürlich überaus gering, aber der Mandant möchte sich nicht selbst vorwerfen müssen, nicht alles getan zu haben, die Forderungen werthaltig zu stellen.

Ach ja, an die Herren Gierfrissthirn und PeterF nur ein Wort:
Peinlich!

Wer anderen geschädigten Argentinien-Anlegern schaden will, indem Informationen über sensible Zwangsvollstreckungsaktionen gegen Argentinien publik gemacht werden und diese Aktionen damit torpediert werden, der hat meiner Meinung nach in diesem Forum nichts mehr zu suchen.
Solche Gestalten sollten in ihren vielfältigen Blogs bleiben. Dort können sie sich weiter nach Lust und Laune selbst beweihräuchern und ihre Lügengeschichten erzählen.
Das Internet machts ja heute möglich und einfach

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