zu diesem Thema habe ich schon vor ca einem Jahrzehnt publiziert und der RA Schmitt aus Wiesbaden hat das auch versucht umzusetzen....!!
Aufgrund von Informationen
über pfändbares argentinisches Eigentum mit Kenntnis über die Höhe des
Betrages, des Zahlungstermines und der als Hauptzahlstelle fungierenden Banken bietet sich eine
Pfändungsmöglichkeit mit Aussicht auf Erfolg
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