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Thursday, January 10, 2019

Streitwert

Sehr geehrte Frau Baudis,

im Nachgang zu meinem vorherigen Schreiben muss ich einen Tippfehler bei der Forderung
zur Antragstellung von Herrn Koch einräumen. Die Forderung umfasst zum Zeitpunkt 4/2018 für die EMB Consulting GmbH insgesamt 1.647,62 Euro,
die bei Ihrer Nicht-Zustimmung bis 7.2.2018 durch Sie auch Streitwertgrundlage für das Amtsgericht Limburg darstellt.

Des Weiteren erwägen wir Rechtsmittel bei dem Amtsgericht Frankfurt gegen Ihre Pfändung mittels Erinnung, wo der Streitwert
der Forderungswert Ihres maßgebebenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses darstellt, der für uns
als geschädigte Drittpartei Streitwertgrundlage ist.

Hochachtungsvoll

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