Die Kanzlei Jakob Heichele hat bereits sehr viele vollstreckbare Urteile für Anleger erstritten und war von Beginn dieser Angelegenheit als Prozessvertretung auf Seiten der Anlegerschaft für einige wichtige und grundsätzliche Entscheidungen mitverantwortlich.
Hervorzuheben sind hier in erster Linie die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 16.02.2006, Az.: 8 U 109/03, und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.05.2007, Az.: 2 BvM 1/03 u.a. Diese beiden Entscheidungen haben die Anlegerrechte der betroffenen Gläubiger nachhaltig gestärkt und sind die Grundlage dafür, dass die Republik Argentinien mit ihrer Einrede des vorgeblichen Staatsnotstandes in Deutschland bei den zuständigen Gerichten nicht mehr durchdringen kann.
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