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Wednesday, February 13, 2019

es geht natürlich auch um die Anwaltshonorae auf welcher Basis sie erhoben wurden....

Hxyz hat die fakturierten Streitwerte nach Deiner publizierten Liste mit dem
Forderungswert gegenüber den Stillen fakturiert (Nennwert und Zinsen).

Nach der Rechtsprechung des OLG später war jedoch ausschließlich der Nennwert
Fakturierungsgrundlage (ohne Zinsen).

Die nicht unerhebliche Differenz für die Ebenen LG und OLG (die immerhin für die Anwälte einen sechsstelligen Betrag bei
der Abdreco GmbH ausmacht) müsste später wieder bereinigt gutgeschrieben worden sein. Auch hierzu müssten die
Stillen entsprechend aufgeklärt worden sein und das Urteil des OLG und auch die Streitwertgrundlage des OLG und LG kommuniziert worden sein.

Kläre doch mal, was aus dieser Differenz geworden ist.

Wenn es nicht kommuniziert worden ist, ist die Forderung evtl. noch nicht verjährt, da bei den Beteiligten keine Kenntnis
vorlag.

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