Ich werde H über meine Anwältin auffordern lassen, dass gegenüber den Stillen eine nachvollziehbare Abrechnung der Abdreco seit den Zahlungen der Großklage vorgenommen wird.
M.E. ist H zur regelmäßigen Abrechnung (alle 2 bis 3 Jahre) ohnehin verpflichtet und kann nicht ohne Abrechnung und fehlender Kostentranzparenz nur dann tätig werden, wenn er hierzu eine individuelle Aufforderung erhält.
Es braucht deshalb auch niemand zur Buchprüfung als Einzelbeteiligter nach Friedberg fahren. Eine regelmäßige Information und Abrechnung der Stillen gehört zwangsweise zu den Aufgaben einer Klagegesellschaft und eines Inkassobetriebes sowieso.
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